Berechnung von Krankengeld bequem online durchführen

Im Falle des Bezuges von Krankengeld ist der Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, einen gewissen Betrag an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Diesbezüglich kann man im Internet leicht das Nettogehalt ausrechnen lassen.

In Deutschland ist die Möglichkeit gegeben, bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu beziehen. Voraussetzung dafür ist eine gesetzliche Krankenversicherung, die einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Darunter fallen unter anderem versicherte Arbeitnehmer, Arbeitslose und gegebenenfalls auch Selbstständige. Hier ist jedoch eine Zusatzversicherung für einen Anspruch auf Krankengeld nötig. Außerdem können in der Regel auch nur die Bezieher von Arbeitslosengeld, nicht von Arbeitslosengeld 2, Krankengeld beantragen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit muss das Wegfallen des Einkommens oder zumindest ein hoher Einkommensverlust nachgewiesen werden. Bei einer stationären Behandlung beginnt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Behandlung oder dem Tag der Krankschreibung durch einen Arzt.

Für eine Krankschreibung muss zunächst die Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber bezeugt werden. Diese liegt vor, sobald der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr imstande ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiterzuführen. Ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsstätte bewirkt eine sofortige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Ist der Zustand nach drei Tagen unverändert, so dass der Arbeitnehmer weiterhin seine Tätigkeit nicht ausüben kann, wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig. Diese Bescheinigung muss dann wiederum dem Arbeitgeber und, bei gesetzlicher Krankenversicherung, auch der Krankenkasse vorgelegt werden. Nach Eingang der Bescheinigung erhält der Arbeitnehmer die in seinem Tarifvertrag beschriebenen Sozialleistungen. Die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit und die damit verbundene Anspruchnahme von Krankengeld sind vielfältig. In Deutschland sind Statistiken zufolge psychische Störungen einer der häufigsten Gründe, die Tendenz ist steigend.

Bei der Berechnung von Krankengeld müssen verschiedene Angaben mit einbezogen werden. Hierunter fällt, ob das Einkommen nach Stunden oder als festes Gehalt bezahlt wird und in welche Versicherungen von diesem Lohn eingezahlt wird. Letztlich benötigt man die Beträge des letzten Brutto- und Nettoeinkommens und die Höhe der Einmalzahlung, falls eine solche im letzten Jahr vorlag. Generell gilt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz, das eine Zahlung des kompletten Lohns für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Danach hat man für die nächsten 78 Wochen einen Anspruch auf Krankengeld durch die jeweilige Krankenkasse. Sonderfälle ergeben sich bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst, solange sie länger als ein Jahr beschäftigt sind: Hier sind auch Zuschüsse möglich. Arbeitgeber und auch Krankenkassen bieten umfangreiche Informationsangebote.

30.08.2010